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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

5. Auftraggeber und GfW vereinbaren eine Vertragslaufzeit für die bestellte Eintragung von mindestens vierundzwanzig Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Kündigungen müssen fristgerecht per eingeschriebenem Brief an GfW erfolgen. Eine andere Form der Kündigung ist unzulässig.

6. Nach Erhalt der Eintragungsbestätigung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Eintragung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und bei Abweichungen zum Auftrag GfW unverzüglich schriftlich zu informieren. Korrekturabzüge werden grundsätzlich nicht versandt, es sei denn, der Kunde bittet ausdrücklich schriftlich darum. Sollte die Eintragung fehlerhaft sein, wird sie nach schriftlicher Mitteilung des Auftraggebers kostenlos von GfW korrigiert. Während der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber jederzeit seinen Eintrag kostenfrei ändern lassen. änderungen sind schriftlich anzuzeigen.

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